Kartierung von Flora und Fauna
Basis des Arten- und Naturschutzes sind Kartierungen der Flora und Fauna vor Ort. Wichtigste rechtliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Wir sind vor Ort, kartieren für Sie Flora und Fauna, um mit fundierten Kenntnissen eine stabile Basis für die arten- und naturschutzfachliche Bewertung zu erarbeiten. Diese ist, aus unserer Erfahrung, Voraussetzung für einen Dialog mit Behörden und Naturschutzverbänden auf Augenhöhe.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Bei Vorhaben ist grundsätzlich zu prüfen, ob es zu Beeinträchtigungen geschützter Tiere oder Pflanzen kommt. Dabei ist das mögliche Eintreten der Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) zu ermitteln. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) vorzusehen. Im Einzelfall ist eine Ausnahmegenehmigung bei der Naturschutzbehörde einzuholen (§ 45 BNatSchG).