Schallschutz in der Bauleitplanung
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 BauGB). Schädliche Umwelteinwirkungen sollen bei der Planung nach Möglichkeit vermieden werden. Der Schallschutz als ein Umweltbelang ist im Rahmen der Bauleitplanung zu betrachten und zu bewerten, Konflikte sind nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. zu lösen.
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