Verträglichkeitsprüfung
Für Vorhaben im Einwirkbereich eines Natura 2000-Gebietes ist zunächst in einer Natura 2000-Vorprüfung die Wahrscheinlichkeit von erheblichen Beeinträchtigungen durch die Planung abzuschätzen. Können erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, muss zur weiteren Klärung eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
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