FFH-Prüfungen

Verträglichkeitsprüfung

Für Vorhaben im Einwirkbereich eines Natura 2000-Gebietes ist zunächst in einer Natura 2000-Vorprüfung die Wahrscheinlichkeit von erheblichen Beeinträchtigungen durch die Planung abzuschätzen. Können erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, muss zur weiteren Klärung eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

Weitere Leistungen

Artenschutzfachliche Kartierungen und Gutachten
Bebauungsplan
Landschaftspflegerische Begleitpläne
Umweltprüfung