Geräuschkontingentierung
Zur Vorbeugung des „Windhundprinzips“ (Der erste Betrieb der sich ansiedelt erzeugt so viel Lärm, dass weitere Gewerbebetriebe unter Umständen nicht mehr zulässig wären.) wird im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen von Gewerbe- und Industriegebieten häufig eine Lärmkontingentierung nach DIN 45961 (Geräuschkontingentierung) durchgeführt. Dabei wird jedem Quadratmeter gewerblicher Baufläche ein Schallkontingent zugeordnet, welches durch einen ansiedelnden Betrieb nicht überschritten werden darf. Auf diese Weise ist es möglich die Nutzungen in einem Gebiet gerecht zu verteilen.
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