Gewerbelärm

Gewerbe

Die Geräuscheinwirkungen von Gewerbe- und Industriebetrieben werden nach der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) berechnet und beurteilt. Von den Behörden werden häufig Schallgutachten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren oder des immissionsschutzrechtlichen Baugenehmigungsverfahren gefordert. Wir erstellen solche Gutachten und erarbeiten Lösungsvorschläge in Zusammenarbeit mit Ihnen und den Behörden.

Weitere Leistungen

Bebauungsplan
Geräuschkontingentierung
Verfahrensbegleitung
Verkehrslärm