Grünordnungsplanung
Der Grünordnungsplan kann als Bestandteil des Bebauungsplanes aufgestellt werden. Die dargestellten Ziele und Maßnahmen aus dem Landschaftsplan werden dabei weiterentwickelt und durch Übernahme in den Bebauungsplan verbindlich. Durch die Integration des Umweltberichtes und der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung in den Grünordnungsplan können die Anforderungen aus den unterschiedlichen Fachgesetzen in einer Planung zusammengefasst werden.