Sport- und Freizeitlärm

Sport - und Freizeitlärm

Zu Sportlärm gehören alle Geräusche, die vom Betrieb von Sportanlagen ausgehen. Sie werden nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung     (18. BImSchV) berechnet und beurteilt. Zu den Freizeitanlagen zählen u.a. Vergnügungsparks, Abenteuer-Spielplätze und Freibäder. Die Geräusche, die von der Nutzung dieser Anlagen ausgehen werden als Freizeitlärm bezeichnet. Als Beurteilungsgrundlage wird die Freizeitlärmrichtlinie herangezogen.

 

Weitere Leistungen

Bebauungsplan
Geräuschkontingentierung
Gewerbelärm
Verkehrslärm