Städtebauliche Satzungen

Alternative zum Bebauungsplan

Städtebauliche Satzungen nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) und § 35 Abs. 6 BauGB bieten die Möglichkeit verbindliche Regelungen für die Bodennutzung zu treffen. Voraussetzung ist die Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Die Festsetzungsmöglichkeiten sind, im Vergleich zum Bebauungsplan, jedoch deutlich eingeschränkt.

Auch örtliche Bauvorschriften können als sogenannte Ortsgestaltungssatzungen nach Landesbauordnung erlassen werden. Über die örtlichen Bauvorschriften können Gestaltungsvorgaben für z.B. bauliche Anlagen, Werbeanlagen etc. festgelegt werden. Dabei steht der Erhalt oder die harmonische Weiterentwicklung des Ortsbildes im Fokus.

Weitere Leistungen

Bebauungsplan
Ortsbesichtigung
Verfahrensbegleitung