Verkehrslärm

Verkehrslärm

Wegen der stetigen Zunahme des Verkehrsaufkommens sind immer mehr Menschen vom Verkehrslärm betroffen. Beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Verkehrswegen sind gemäß 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Bei Überschreitung der Werte müssen aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Im Rahmen der Bauleitplanung gelten Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau). Die Einhaltung dieser Werte sollte das Ziel sein. Abweichungen nach oben und unten sind jedoch möglich.

 

Weitere Leistungen

Bebauungsplan
Geräuschkontingentierung
Gewerbelärm
Sport- und Freizeitlärm